Gehaltsabschluss für Bundesbedienstete muss ab 01.01.2023 auch für den Landesdienst und die KABEG umgesetzt werden!
Landesregierung soll beweisen, wie sozial sie wirklich ist
Die Bundesregierung und die Gewerkschaft öffentlicher Dienst haben sich bekanntlich auf eine Erhöhung der Gehälter für Bundesbedienstete ab 01.01.2023 im Ausmaß von 7,15% für hohe und 9,41 Prozent für niedrigere Einkommen geeinigt. „Der bereits einmal aufgeschnürte 3-Jahrespakt für den Landesdienst und die KABEG muss nun erneut von Personalreferent LH Peter Kaiser und GÖD-Kärnten Obmann Stefan Sandrieser neu verhandelt werden. Auch der gesamte Kärntner Landesdienst hat sich in der derzeitigen Teuerungswelle aufgrund seiner unverzichtbaren Leistungen eine ordentliche Inflationsabgeltung verdient. Ich fordere Landesregierung und GÖD-Kärnten auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Denn das Verhandlungsergebnis des Bundes ab 01.01.2023 muss unverzüglich auf den Kärntner Landesdienst und die KABEG übertragen werden“, so AUF-Obmann Thomas Springer.
Insbesondere die niedrigeren Gehälter haben laut dem Obmann der „Unabhängigen und Freiheitlichen im Landesdienst“ eine erhöhte Anpassung verdient, damit die Lohn- und Gehaltsschere nicht noch weiter auseinandergeht. „Die Kärntner Landesregierung hat sich noch gestern damit gebrüstet, wie sozial sie ist und in diesem Zusammenhang auf eine Erhöhung sowie Ausweitung des sogenannten Kärnten Bonus ab 01.01.2023 verwiesen. Personalreferent Kaiser, Gesundheitsreferentin Prettner und Finanzreferentin Schaunig haben im Hinblick auf die Gehälter der Landesbediensteten nun die Chance zu beweisen, ob sie ihren eigenen Ansprüchen auch wirklich gerecht werden“, bekräftigt Springer abschießend.