3G-Regel im Landesdienst
Aufgrund eines Erlasses des Landesamtsdirektors gilt ab 01. Oktober 2021 die 3G-Regel im gesamten Landesdienst. Bei Nichterbringung eines 3G-Nachweises muss ab diesem Zeitpunkt verpflichtend eine FFP2-Maske in den Amtsgebäuden getragen werden. Näheres ist
Da dieser Erlass bereits viele Diskussionen in der Kollegenschaft ausgelöst hat, appellieren wir an alle Abteilungsleiter und Führungskräfte, dass die Umsetzung dieses Erlasses zu keiner Zweiklassengesellschaft im Landesdienst führen darf. Gleichzeitig fordern wir in diesem Zusammenhang, dass zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes folgende Maßnahmen von Seiten des Dienstgebers garantiert werden:
- Es muss auf Dauer gewährleistet bleiben, dass in den Dienststellen ausreichend Gratis-Schnelltests für die Kolleginnen und Kollegen vorhanden sind und diese auch in Zukunft als Nachweis akzeptiert werden.
- Allen Bediensteten des Landes Kärnten muss die Möglichkeit eingeräumt werden, einen kostenfreien SARS-COV-2 Antikörpertest durchführen zu lassen, um den eigenen Immunstatus zu kennen.
- Die 3G-Regel am Arbeitsplatz darf keine vorbereitende Maßnahme zur Einführung einer 1G-Regel sein, denn die Impfentscheidung ist eine höchstpersönliche Entscheidung. Diese sollte jeder in Absprache mit dem Arzt des Vertrauens fällen. Kein Mensch darf gezwungen werden, sich impfen zu lassen.
Eine Spaltung der Kollegenschaft muss mit aller Kraft verhindert werden, indem der Freiheit des Einzelnen vom Dienstgeber auch der verfassungsrechtlich vorgesehene Stellenwert eingeräumt wird!